Ausbildung zur Befähigten Person
für UVV-Prüfungen

Ulrich Schmidt

Ziel der Ausbildung zur befähigten Person

Die Ausbildung zur befähigten Person nach FEM 4.004 stellt sicher, dass Ihre Servicetechniker die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dies ist die Voraussetzung, um UVV-Prüfungen gesetzeskonform durchzuführen.



Ausbildungsinhalte

  • Anforderungen an die Befähigte Person (TRBS 1203, BetrSichV)
  • Fachgerechte Prüfung von Flurförderzeugen
  • Haftung und Verantwortung der befähigten Person
  • Abschluss mit Zertifikat zur Befähigten Person


  • Vorteile der Ausbildung

  • Rechtssicherheit gewährleisten: Die Befähigung Ihrer Servicetechniker sichert die gesetzeskonforme Durchführung von UVV-Prüfungen und reduziert rechtliche Risiken.
  • Kostenersparnis: Durch das Tagesseminar in Ihrem Unternehmen entfallen Anreise- und Übernachtungskosten für Ihre Servicetechniker.
  • Erhöhte Betriebssicherheit: Gut geschulte Prüfer erkennen frühzeitig Mängel an Flurförderzeugen und tragen dazu bei, Unfälle und Ausfallzeiten zu vermeiden.
  • Qualifikation und Expertise im Team: Mit qualifizierten Mitarbeitern steigern Sie nicht nur die Kompetenz Ihres Teams, sondern stärken auch das Vertrauen Ihrer Kunden in Ihre Servicequalität.
  • Kompetenzsteigerung: Ausgebildete Servicetechniker unterscheiden sich durch das akkreditierte Fachwissen von anderen Prüfern und Einrichtungen.


  • Seminar Details

  • Dauer: 1 Tag
  • Favorisierte Gruppengröße: < 10 Personen
  • Preis: Überzeugendes Preis-Leistungsverhältnis mit bundesweiten Anreisepauschalen
  • Ort: Inhouse-Seminar
  • Gesetzliche Empfehlung: Auffrischungskurs alle 3 Jahre
  • Abschluss: Zertifikat für jeden Teilnehmer und Bescheinigung für das Unternehmen