Seminar zur befähigten Person (Experten)
für UVV-Prüfungen
Ulrich Schmidt
Was ist eine Befähigte Person?
Eine Befähigte Person ist ein qualifizierter Experte, der UVV-Prüfungen an Flurförderzeugen durchführen darf. Dieser Status erfordert die Einhaltung gesetzlicher Auflagen und Vorschriften und eine umfassende Fachkenntnis. Die gesetzlichen Anforderungen werden u.a. mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) bestimmt. Eine Befähigte Person trägt eine hohe Verantwortung, da ihre Arbeit wesentlich zur Sicherheit und Betriebseffizienz von Flurförderzeugen beiträgt. Deshalb hat die Gesetzgebung geregelt dass eine praxisnahe Zertifizierung notwendig ist, um UVV-Prüfungen gemäß FEM 4.004 durchzuführen. Der Weg zur Befähigten Person führt über diese praxisnahe Schulung. Diese Ausbildung vermittelt alle notwendigen Kompetenzen, um UVV-Prüfungen gesetzeskonform und professionell durchzuführen.