Willkommen beim öffentlich Bestellten und Vereidigten Sachverständigen für Gabelstapler und Lagertechnik!
Das Problem
Wird ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Flurförderzeuge wie Gabelstapler und Hubwagen in Deutschland gebraucht, stellt man schnell fest, dass es hierfür nur wenige Spezialisten gibt. Häufig werden deshalb für Privat- und Gerichtsgutachten Sachverständige aus angrenzenden Fachgebieten beauftragt. Gabelstapler und Hubwagen sind aber weder Bau- oder Industriemaschinen noch Kraftfahrzeuge. Daher kann ein solches Gutachten im Streitfall vor Gericht womöglich nicht stand halten. Hersteller und Betreiber nutzen zu gleichen Teilen die besonderen Kenntnisse und Erfahrungen des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Die Lösung
Kontaktieren Sie mich!
Meine Vereidigung als öffentlich bestellter Sachverständiger im Sachgebiet Gabelstapler und FFZ bringt Ihnen die nötige Rechtssicherheit. Gehen Sie kein unnötiges Risiko ein!
Ulrich Schmidt
Als öffentlich bestellter und vereidigter für Flurförderzeugen – Gabelstaplern – und deren Bewertung fertige ich bundesweit Gutachten zu allen Fragen und Problemfällen rund um Gabelstapler, Hubwagen und Lagertechnikgeräte an.
Staplergutachter
bei technischen Mängeln
bei Unfallschäden
bei Streitigkeiten
bei Bewertungsfragen
bei Vertragsregelungen
für Gerichte
für Unternehmen
für Versicherungen
für Privatpersonen
Leistungen im Überblick
Arbeitssicherheit
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger unterstütze ich Betriebe und Beschäftigte darin, Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten. Mehr als 500 DIN-Normen allein für Flurförderzeuge sowie Gesetze, Verordnungen und Richtlinien regeln die Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sollten einbezogen bzw. beauftragt werden, wenn der eigene oder der im eigenen Umfeld vorhandene Sachverstand nicht ausreicht, wichtige Entscheidungen auf fachlich fundierter Grundlage selbst zu treffen. Solche Anlässe können sein:
die Beurteilung eines Mangels oder eines Schadens
die Ermittlung einer Schadensursache
die Bewertung eines Flurförderzeuges
Auseinandersetzungen über Preise
sonstige fachliche Auseinandersetzung, die gerichtlich oder außergerichtlich geklärt werden sollten
unabhängige Feststellung von Tatsachen zu Beweiszwecken
Risiko- und Gefährdungsbeurteilungen für Flurförderzeuge nach gesetzlichen Auflagen
Flurförderzeuge
Gabelstapler aller Antriebsklassen von 1 – 70 Tonnen Tragkraft
Lagertechnikfahrzeuge vom Niederhubwagen bis zum Hochregalstapler
Anbaugeräte/Antriebsbatterien/Ladegeräte
Explosionsgeschützte Flurförderzeuge
Sondergeräte/Sonderbauweise
Seitenstapler
Teleskopstapler
Mehrwegestapler
Geländestapler
Staplerzubehör
Fahrerloses Transportsysteme (FTS)
Was ist ein Sachverständiger oder ein Gutachter?
Frequently Asked Questions
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier: